AGB
für die Mitgliedschaft in der Community „Steine & Steuern Friends"
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge über die kostenpflichtige Mitgliedschaft in der Online-Community „Steine & Steuern Friends" (nachfolgend „Community") zwischen der
Jotavent UG (haftungsbeschränkt)Wachmannstr. 81
28209 Bremen
Vertreten durch die Geschäftsführer: Jasper Jeroen Schouw, Christoph Bauhofer
Handelsregister: Amtsgericht Bremen, HRB 41377 HB
USt-IdNr.: DE457631261
E-Mail: info@steine-steuern.de
(2) nachfolgend „Anbieterin", und dem jeweiligen Mitglied (nachfolgend „Mitglied").
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung, es sei denn, die Anbieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Die Anbieterin betreibt eine geschlossene Online-Community zum Themenfeld Immobilien als Kapitalanlage. Gegenstand des Vertrages ist die Einräumung des Zugangs zur Community sowie die Bereitstellung der nachfolgend beschriebenen Leistungen während der Vertragslaufzeit:
- Zugang zur Community-Plattform mit Video-Inhalten (vorproduzierte Lerninhalte / Curriculum).
- Teilnahme an einem 14-tägig stattfindenden Live-Call (Online-Format, in der Regel per Videokonferenz).
- Zugang zu einer geschlossenen WhatsApp-Gruppe der Mitglieder.
- Vermittlung von Vergünstigungen und Sonderkonditionen bei kooperierenden Drittunternehmen nach Maßgabe von § 11.
(2) Die Anbieterin ist berechtigt, einzelne Inhalte, Termine oder Formate zu ändern, zu erweitern oder zu ersetzen, soweit der Charakter und der wesentliche Leistungsumfang der Mitgliedschaft hierdurch nicht beeinträchtigt werden und die Änderung für das Mitglied zumutbar ist.
(3) Die Anbieterin schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere sind die in der Community vermittelten Inhalte allgemeine Informationen und keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Eine solche darf und kann ausschließlich durch zugelassene Berufsträger (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte) im Einzelfall erfolgen.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Mitgliedschaft auf den Bestellseiten der Anbieterin stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an das Mitglied zur Abgabe eines Angebots.
(2) Das Mitglied gibt sein Angebot ab, indem es den Bestellvorgang ausfüllt, die AGB sowie die Datenschutzerklärung akzeptiert und den kostenpflichtigen Bestellbutton anklickt.
(3) Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestellbestätigung der Anbieterin in Textform (in der Regel per E-Mail) bzw. mit Freischaltung des Zugangs zur Community zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der Standardpreis für die Mitgliedschaft beträgt 120,00 € pro Monat bei monatlicher Zahlweise. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.
(2) Das Mitglied kann anstelle der monatlichen Zahlweise eine Jahres-Vorauszahlung leisten. Bei Vorauszahlung von zwölf (12) Monatsbeiträgen vor Beginn des jeweiligen Zwölf-Monats-Zeitraums wird ein Vorauszahlungsrabatt gewährt; der reduzierte Beitrag beträgt in diesem Fall 840,00 € für den vorausgezahlten Zwölf-Monats-Zeitraum (entspricht rechnerisch 70,00 € pro Monat). Der Vorauszahlungsrabatt gilt ausschließlich für den jeweils vorausgezahlten Zwölf-Monats-Zeitraum und entfällt für nachfolgende Abrechnungszeiträume, sofern keine erneute Jahres-Vorauszahlung geleistet wird.
(3) Wird für einen nachfolgenden Abrechnungszeitraum keine erneute Jahres-Vorauszahlung geleistet, wird der Vertrag zum Standardpreis nach Absatz 1 (monatliche Zahlweise) fortgesetzt. Der Wechsel von der Jahres-Vorauszahlung zur monatlichen Zahlweise zum Standardpreis stellt keine Preisanpassung im Sinne von § 5 dar, sondern ergibt sich unmittelbar aus dem vertraglich vereinbarten Preismodell.
(4) Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft innerhalb eines von der Anbieterin ausgelobten Einführungs-Aktionszeitraums („Early Bird") begründen, zahlen einen reduzierten Aktionsbeitrag von 70,00 € pro Monat („Early-Bird-Preis"). Der Early-Bird-Preis gilt sowohl bei monatlicher Zahlweise nach Absatz 1 als auch bei Jahres-Vorauszahlung nach Absatz 2; in letzterem Fall beträgt der Jahresbeitrag 840,00 €. Der Early-Bird-Preis bleibt für die Dauer der Mitgliedschaft erhalten, solange das Vertragsverhältnis nicht beendet wird, und ist von Preisanpassungen nach § 5 ausgenommen. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses aus jedwedem Grund (insbesondere Kündigung durch das Mitglied, Kündigung durch die Anbieterin, einvernehmliche Aufhebung oder Einstellung des Angebots nach § 7) erlischt der Early-Bird-Status endgültig; eine etwaige spätere Wiederaufnahme der Mitgliedschaft erfolgt zu den dann gültigen Standardkonditionen ohne Anspruch auf den Early-Bird-Preis.
(5) Bei monatlicher Zahlweise ist der Mitgliedsbeitrag jeweils im Voraus zum Beginn des Abrechnungsmonats fällig. Die Jahres-Vorauszahlung nach Absatz 2 ist im Voraus zu Beginn des jeweiligen Zwölf-Monats-Zeitraums in einer Summe fällig.
(6) Die Zahlung erfolgt über die von der Anbieterin angebotenen Zahlungsmethoden (z. B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte) über den Zahlungsdienstleister Stripe.
(7) Gerät das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang zu den Community-Leistungen für die Dauer des Zahlungsverzugs zu sperren. Die Pflicht zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bleibt davon unberührt.
§ 5 Preisanpassung
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, den Standardpreis nach § 4 Abs. 1 sowie den reduzierten Beitrag bei Jahres-Vorauszahlung nach § 4 Abs. 2 einmal je Vertragsjahr um bis zu fünf Prozent (5 %) gegenüber dem zuletzt gültigen Beitrag anzupassen. Die Preisanpassung wird frühestens zum Beginn einer Verlängerungslaufzeit gemäß § 6 wirksam. Der Early-Bird-Preis nach § 4 Abs. 4 ist von Preisanpassungen nach diesem § 5 ausgenommen und bleibt für Mitglieder mit Early-Bird-Status unverändert.
(2) Die Anbieterin wird das Mitglied über eine geplante Preisanpassung mindestens sechs (6) Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform (E-Mail genügt) informieren.
(3) Im Falle einer Preisanpassung steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Mitglied kann den Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform kündigen. Kündigt das Mitglied nicht fristgerecht, gilt die Preisanpassung als angenommen.
(4) Vertraglich von Anfang an vereinbarte Preisänderungen — insbesondere der Wegfall des Vorauszahlungsrabatts bei nicht erfolgter Jahres-Vorauszahlung nach § 4 Abs. 3 sowie der Wegfall des Early-Bird-Preises bei Beendigung und etwaiger späterer Neuaufnahme der Mitgliedschaft nach § 4 Abs. 4 — sind keine Preisanpassungen im Sinne dieses § 5; ein Sonderkündigungsrecht nach Absatz 3 entsteht hierdurch nicht.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsschluss geschlossen.
(2) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch, sofern nicht eine Partei den Vertrag fristgerecht kündigt. Die Modalitäten der Verlängerung richten sich nach Absatz 3.
(3) Für die Kündigung gilt:
- Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) kann der Vertrag mit einer Frist von einer (1) Woche zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt werden; der Vertrag verlängert sich andernfalls um jeweils weitere zwölf (12) Monate.
- Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) kann der Vertrag erstmals mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann sodann jederzeit mit einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB).
(4) Bei automatischer Verlängerung gilt für die Abrechnung des verlängerten Vertrages der Standardpreis nach § 4 Abs. 1, sofern das Mitglied nicht für den jeweils nachfolgenden Zwölf-Monats-Zeitraum eine Jahres-Vorauszahlung nach § 4 Abs. 2 leistet. Abweichend hiervon behalten Mitglieder, die zum Early-Bird-Preis nach § 4 Abs. 4 Mitglied geworden sind, diesen Preis auch im Falle einer automatischen Verlängerung, solange das Vertragsverhältnis ununterbrochen fortbesteht.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an die in § 1 genannte E-Mail-Adresse oder über eine von der Anbieterin bereitgestellte Kündigungsfunktion).
(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Anbieterin insbesondere vor, wenn das Mitglied in schwerwiegender Weise gegen die Verhaltensregeln gemäß § 9 verstößt, wiederholt mit Zahlungen in Verzug gerät oder den Community-Frieden nachhaltig stört.
§ 7 Einstellung des Community-Angebots
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, das Community-Angebot als Ganzes ganz oder teilweise dauerhaft einzustellen. Die Einstellung erfolgt durch Erklärung der Anbieterin in Textform gegenüber den Mitgliedern unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Monatsende.
(2) Mit Wirksamwerden der Einstellung enden sämtliche Mitgliedschaftsverträge automatisch zum genannten Zeitpunkt, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Mindestlaufzeit nach § 6 Abs. 1 bleibt insoweit unberührt, als der Vertrag gleichwohl mit Wirksamwerden der Einstellung endet.
(3) Bereits geleistete Mitgliedsbeiträge, die auf den Zeitraum nach Wirksamwerden der Einstellung entfallen, werden dem Mitglied zeitanteilig zurückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Wirksamwerden der Einstellung auf das vom Mitglied zuletzt für Zahlungen verwendete Konto.
(4) Weitergehende Ansprüche des Mitglieds infolge einer Einstellung nach diesem § 7 sind, vorbehaltlich der Haftungsregelung in § 12, ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Fortführung des Community-Angebots oder auf Ersatzleistungen.
§ 8 Ordentliches Kündigungsrecht der Anbieterin gegenüber einzelnen Mitgliedern
(1) Die Anbieterin ist berechtigt, den Vertrag mit einem einzelnen Mitglied jederzeit mit einer Frist von zwei (2) Wochen ordentlich zu kündigen, auch innerhalb der Mindestlaufzeit. Die Anbieterin macht von diesem Recht nur in begründeten Ausnahmefällen Gebrauch, insbesondere wenn die Fortsetzung der Mitgliedschaft mit Blick auf das Vertrauensverhältnis innerhalb der Community oder die Passung des Mitglieds zum Format der Community nicht zumutbar erscheint.
(2) Im Falle einer Kündigung nach Absatz 1 erstattet die Anbieterin dem Mitglied den auf den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung anteilig entfallenden, bereits gezahlten Mitgliedsbeitrag (zeitanteilige Rückerstattung) innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung auf das von dem Mitglied zuletzt für Zahlungen verwendete Konto.
(3) Weitergehende Ansprüche des Mitglieds infolge einer Kündigung nach Absatz 1 sind, vorbehaltlich der Haftungsregelung in § 12, ausgeschlossen.
§ 9 Pflichten und Verhalten des Mitglieds
(1) Das Mitglied verpflichtet sich, die Community-Plattform, die WhatsApp-Gruppe sowie die Live-Calls ausschließlich für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen und einen respektvollen, sachlichen Umgang mit anderen Mitgliedern und den Vertretern der Anbieterin zu pflegen.
(2) Das Mitglied ist insbesondere nicht berechtigt,
- Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben oder Dritten den Zugang zu den Community-Inhalten zu ermöglichen;
- Inhalte (Videos, Aufzeichnungen, Dokumente, Beiträge anderer Mitglieder) ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Anbieterin außerhalb der Community zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder weiterzugeben;
- die Community zu Werbezwecken für eigene oder fremde Produkte oder Dienstleistungen zu nutzen;
- Inhalte einzustellen, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen.
(3) Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten ist die Anbieterin berechtigt, das Mitglied abzumahnen, vorübergehend von einzelnen Leistungen auszuschließen oder den Vertrag außerordentlich gemäß § 6 Abs. 6 zu kündigen.
§ 10 Verfügbarkeit der Leistungen
(1) Die Anbieterin ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Community-Plattform bemüht, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Ausfälle bei eingesetzten Drittanbietern (z. B. Plattformanbieter, WhatsApp, Zahlungsdienstleister) können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
(2) Einzelne Live-Call-Termine können in begründeten Ausnahmefällen entfallen oder verschoben werden. Im Regelfall werden je Vertragsjahr mindestens zwanzig (20) Live-Call-Termine angeboten.
§ 11 Vergünstigungen durch Mitgliedschaft (Drittangebote)
(1) Die Anbieterin vermittelt im Rahmen der Mitgliedschaft den Zugang zu Sonderkonditionen, Rabatten oder anderen Vergünstigungen bei kooperierenden Drittunternehmen („Partner"). Welche Partner und Konditionen jeweils zur Verfügung stehen, kann sich während der Vertragslaufzeit ändern; ein Anspruch auf einen bestimmten Partner oder eine bestimmte Vergünstigung besteht nicht.
(2) Verträge über die Inanspruchnahme von Leistungen der Partner kommen ausschließlich zwischen dem Mitglied und dem jeweiligen Partner zustande. Die Anbieterin ist insoweit nicht Vertragspartner und übernimmt keine Haftung für die Leistungen, die Verfügbarkeit oder die rechtliche Zulässigkeit der Angebote der Partner.
(3) Bei der Nutzung von Partnerangeboten gelten die jeweiligen AGB und Datenschutzbestimmungen des Partners.
§ 12 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Anbieterin nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung der Anbieterin ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter der Anbieterin.
(4) Die Anbieterin haftet ausdrücklich nicht für wirtschaftliche Erfolge, Anlageentscheidungen oder steuerliche Wirkungen, die das Mitglied auf Grundlage der in der Community vermittelten Inhalte trifft oder unterlässt. § 2 Abs. 3 gilt entsprechend.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht beim Abschluss von Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das die Anbieterin nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gesondert in einer Widerrufsbelehrung informiert. Die Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher im Bestellprozess und mit der Bestellbestätigung zur Verfügung gestellt.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Anbieterin mit der Ausführung des Vertrages über die Bereitstellung digitaler Inhalte begonnen hat, nachdem das Mitglied ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Anbieterin mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und das Mitglied seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch diese Zustimmung das Widerrufsrecht erlischt (§ 356 Abs. 5 BGB).
§ 14 Datenschutz
Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der gesonderten Datenschutzerklärung, die unter friends.steine-steuern.de/datenschutz/ abrufbar ist.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(2) Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Anbieterin.
(3) Die Anbieterin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
— Ende der AGB —